Krav til sikker oppbevaring av våpen

Anforderungen an die sichere Aufbewahrung von Waffen

Anforderungen an die sichere Aufbewahrung von Waffen

Wer Schusswaffen, Waffenteile oder Munition besitzt, muss diese so aufbewahren, dass Unbefugte keinen Zugang dazu haben. Der Besitzer einer Schusswaffe muss darauf achten, dass die Waffe bei der Aufbewahrung entladen ist.

Die Hauptanforderung ist, dass alle Waffen oder ein wesentlicher Teil davon in einem FG-zugelassenen Waffenschrank aufbewahrt werden müssen.

Wichtige Regeln für die Aufbewahrung von Waffen

  • Waffen und Munition dürfen nicht in unbewohnten Häusern oder Hütten aufbewahrt werden.
  • Wenn es mehr als 25 Waffen im Haushalt gibt, muss eine FG-zugelassene Einbruchsalarmierung installiert sein, die mit einer Alarmzentrale verbunden ist.
  • Ein von der Polizei vorab genehmigter Waffenraum kann anstelle eines Sicherheitsschranks verwendet werden.

Waffentypen und wesentlicher Teil

Alle registrierungspflichtigen Waffen sowie unregistrierte Schrotflinten oder ein wesentlicher Teil der Waffe müssen in einem FG-zugelassenen Waffenschrank aufbewahrt werden.

Wichtiger Teil für verschiedene Waffen:

  • Gewehr: Verschluss, Verschlussgehäuse oder Lauf.
  • Doppelläufige Flinte: Vorderschaft, Lauf oder Schaft mit Abzugmechanismus.
  • Einzelläufige Flinte: Lauf oder Schaft mit Abzugmechanismus.
  • Kombinationswaffe: Vorderschaft, Lauf oder Schaft mit Abzugmechanismus.
  • Pistole: Rahmenteil, Lauf oder Schlitten/Verschluss.
  • Revolver: Rahmenteil, Lauf oder Zylinder/Trommel.

Ausnahmen von der Anforderung an FG-zugelassene Aufbewahrung:

  • Luft- und Federwaffen bis Kaliber 4,5 mm
  • Paintballwaffen und Airsoft 
  • Waffen produziert vor 1890

Munition und Ladungskomponenten

Munition soll in einem separaten, abgeschlossenen Schrank oder Schublade getrennt von Waffen aufbewahrt werden.

Hauptregeln für die Aufbewahrung von Munition:

  • Jeder Haushalt kann bis zu 10.000 Patronen aufbewahren.
  • Zusätzlich können 5.000 Patronen im Kaliber .22LR oder Short aufbewahrt werden.
  • Bis zu 2.000 der Patronen können in einem FG-zugelassenen Sicherheitsschrank zusammen mit Waffen aufbewahrt werden.
  • Jeder Haushalt kann bis zu 5 kg Pulver aufbewahren.
  • Pulver und Zündhütchen sollen getrennt und sicher aufbewahrt werden.
  • Munition darf nicht in unbewohnten Hütten oder Häusern aufbewahrt werden.

Anforderungen an die Verankerung von Waffenschränken in Privathäusern

Waffenschränke mit einem Eigengewicht von weniger als 150 kg müssen am Boden oder an der Wand verankert werden:

  • Bei der Verankerung in Ständerwerk oder Balken werden starke französische Holzschrauben verwendet.
  • Bei der Verankerung in Mauerwerk und Beton werden Expansionsbolzen verwendet.
  • Befolgen Sie immer die Anweisungen des Schrankherstellers.
  • Eigene Regeln gelten, wenn Waffenschränke für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

Waffensicherung während der Nutzung und des Transports

Während des Transports müssen Schusswaffen und Munition beaufsichtigt werden.

Regeln für den sicheren Transport von Waffen:

  • Die Waffe muss entladen, verpackt und während des Transports nicht zugänglich sein.
  • Wird die Waffe als Reisegepäck transportiert, muss ein wesentlicher Teil entfernt werden.
  • Wird ein Fahrzeug mit Waffe verlassen, muss ein wesentlicher Teil mitgenommen, die Waffe abgedeckt und das Fahrzeug abgeschlossen werden.
  • Wird ein Fahrzeug mit Munition verlassen, muss die Munition abgedeckt und das Fahrzeug abgeschlossen werden.

Zusatzinformationen

  • Für Svalbard gelten besondere Regeln für den Transport von Waffen und die Lagerung von Pulver und Zündhütchen.
  • Schießvereine/-clubs und Jägervereinigungen können bei der Polizei eine Ausnahmegenehmigung für die Lagerung von Waffen, Waffenteilen und Munition in unbewohnten Häusern beantragen.
  • Hier müssen Waffen oder wesentliche Teile in einem FG-zugelassenen Sicherheitsschrank aufbewahrt werden, und wenn es mehr als 10 Waffen gibt, ist ein Alarmsystem erforderlich.

 


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